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Genehmigungsanträge und -management

Fast jede gewerbliche Tätigkeit und/oder umweltrelevante Maßnahme bedarf heutzutage einer behördlichen Genehmigung. Dies betrifft z. B. die Errichtung, Erweiterung und Stilllegung von Deponien oder Betrieben bzw. Betriebsteilen ebenso wie die Entnahme und Einleitung von Wasser.
Vor dem Hintergrund einer zunehmenden Komplexität im fachgesetzlichen Regelwerk benötigen viele Vorhabenträger eine externe fach- und verfahrenskundige Begleitung des Genehmigungsverfahrens.

Unser Haus hat bislang unter Berücksichtigung der bundes- und länderspezifischen Gesetzeslage abfallrechtliche, wasserrechtliche, immissionsschutzrechtliche Genehmigungs- und Feststellungsverfahren sowie bergrechtliche Zulassungsverfahren begleitet.

Die Inhalte der Begleitung von Genehmigungs- bzw. Zulassungsverfahren können je nach Fragestellung und Genehmigungsstatus folgende Aufgaben umfassen:

  • Klärung der bestehenden Genehmigungs- bzw. Zulassungssituation,
  • Ausarbeitung der Genehmigungsanträge bzw. Betriebspläne,
  • Abstimmung mit den beteiligten Behörden und Dritten hinsichtlich der Abgrenzung bzw. der
    Berücksichtigung fachrechtlich übergreifender Aspekte und belange im Planungsprozess und
    im Genehmigungs- bzw. Zulassungsverfahren,
  • Prüfung der Beiträge weiterer Fachplaner und Einarbeitung in die Genehmigungsanträge und
    Betriebspläne,
  • Vorbereitung von und Teilnahme an behördlichen Erörterungs- und Abstimmungsterminen,
    einschließlich Protokollführung,
  • Synoptische Zusammenfassung von Stellungnahmen beteiligter Behörden und Dritten,
  • Abstimmung und Ausarbeitung von Erwiderungen,
  • Prüfung der Vorbescheide zur Genehmigung bzw. zur Zulassung einschließlich
    Nebenbestimmungen auf Vollständigkeit, Plausibilität und Durchführbarkeit.