Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser – besonders bei komplexen Bauprojekten. Unter diesem Motto, ergänzt um den Halbsatz „auf Basis einer vertrauensvollen Zusammenarbeit aller Projektbeteiligten im Sinne der Sache“, könnten aus unserer Sicht die Tätigkeiten der örtlichen Bauüberwachung und der Fachbauleitung (i.S. einer “Fachbauüberwachung”) zusammengefasst werden.
Bei der Bauüberwachung und Fachbauleitung sorgen wir mit fundierter Planungserfahrung und praxisnahem Know-how für eine reibungslose Umsetzung und begleiten Ihr Projekt stets mit Blick auf Qualität, Kosten und Termintreue.

Unsere Mitarbeiter mit Befähigungsschein § 20 SprengG mit Fachkundenachweis für den Umgang mit Fundmunition zur Kampfmittelbeseitigung („Fachkundige Munition“) übernehmen die Fachbauleitung bei Ingenieurleistungen in der Kampfmittelräumung. Mit der Bestellung dieser Mitarbeiter im Unternehmen nach § 21 SprengG entsprechend § 19 Abs. 1 Nr. 3 SprengG sind wir befähigt und befugt, entsprechende Tätigkeiten verantwortungsvoll zu beaufsichtigen und können Ihnen auch hier die erforderliche Fachkompetenz zur Seite stellen.

Bei Projekten mit besonderen Anforderungen an den Arbeits- und Gesundheitsschutz – etwa auf kontaminierten Flächen, in Kampfmittelverdachtsgebieten oder im Bergbauumfeld – übernehmen wir die sicherheitstechnische Fachbegleitung im Rahmen der Bauüberwachung und Fachbauleitung. Unser Leistungsspektrum umfasst sowohl die Erstellung relevanter Sicherheitsunterlagen als auch die Koordination gesetzlich geforderter Schutzmaßnahmen – stets angepasst an die jeweilige Gefährdungslage und in enger Abstimmung mit Behörden, Planern und ausführenden Unternehmen.

Unsere sicherheitsorientierten Leistungen im Überblick:

  • Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Plan gemäß Baustellenverordnung (BaustellV)
  • Sicherheit s- und Gesundheitsschutz-Dokument gemäß Allgemeiner Bundesbergverordnung (ABBergV)
  • Arbeits- und Sicherheitspläne gemäß DGUV-Regel 101-004 / TRGS 524 (Arbeiten in kontaminierten Bereichen)
  • Arbeits- und Sicherheitspläne gemäß DGUV Information 201-027 (Kampfmittelräumung)