Arbeitsschutz- und Sicherheitskonzepte
Für Arbeitgeber
Der Arbeitsschutzbegriff beinhaltet die Bereiche Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Er umfasst die Gesamtheit der Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen einschließlich der Maßnahmen zur menschengerechten Gestaltung und ständigen Verbesserung der Arbeit.
Es besteht eine grundsätzliche Verpflichtung des Arbeitgebers zu einem umfassenden Arbeitsschutz gegenüber seinen Beschäftigten, welche in diversen rechtlichen Vorschriften (z. B. Arbeitsschutzgesetz, BGV A1 „Grundsätze der Prävention“, Allgemeine Bundesbergverordnung, Betriebssicherheitsverordnung) mit umfangreichen untergesetzlichen Regelwerken verankert ist.
Bestehende Arbeitsschutzdefizite können einerseits gesundheitliche Schäden oder negative Wirkungen auf das Wohlbefinden hervorrufen, andererseits können sich Arbeitsschutzdefizite betriebswirtschaftlich negativ auswirken oder das Betriebsimage beeinträchtigen.
Der moderne Arbeitsschutz wird i. w. durch den Präventionsgedanken bestimmt. Als grundlegende Strategie sollte er dazu bei allen planerischen und konzeptionellen Aufgaben eines Unternehmens frühzeitig einbezogen werden.
Vor diesem Hintergrund bieten wir folgende Dienstleistungen im Rahmen des innerbetrieblichen Arbeitsschutzes an:
- Einrichtung von Arbeitsschutz-Management-Systemen
- Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen (arbeitsmittel-, tätigkeits- und gefahrstoffbezogen)
- Erstellung von Betriebsanweisungen (arbeitsmittel-, tätigkeits-, und gefahrstoffbezogen)
- Unterweisung von Beschäftigten
- Prüfung von Arbeitsschutz-Konzepten und -Dokumenten von Dritten
In unserem Hause stehen für diese Aufgaben mehrere Mitarbeiter mit der Qualifikation „Fachkraft für Arbeitssicherheit“ zur Verfügung.
Für Vorhabenträger/Bauherren
Bauherren bzw. Vorhabenträger haben eine besondere Verantwortung für die Planung, Umsetzung und Koordination von Arbeitsschutzmaßnahmen. Sie sind u. a. verpflichtet, im eigenen Betrieb, auf Baustellen, bei gefährlichen Arbeiten oder beim Einsatz von mehreren Arbeitgebern, die spezifischen Arbeitsbedingungen zu bewerten. Diese Bewertungen müssen i. w. die potentiellen Gefährdungen während der Umsetzung des jeweiligen Projektes verdeutlichen sowie entsprechend erforderliche Schutzmaßnahmen aufzeigen bzw. festlegen.
Es kann weiterhin eine Verpflichtung zur Überwachung bzw. Koordination der festgelegten Arbeitsschutzmaßnahmen bestehen, der z. B. durch den Einsatz von Aufsichtspersonal bzw. Sicherheitskoordinatoren nachgekommen werden kann.
Vor diesem Hintergrund bieten wir folgende arbeitsschutzorientierten Dienstleistungen im Rahmen der Planung und Begleitung von spezifischen externen Aufgaben bzw. Projekten an:
- Erstellung von Unterlagen für spezifische Aufgaben bzw. Projekte wie z. B. sicherheitstechnische Trassenaufnahme und –bewertung im Pipelinebau, Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Plan gem. BaustellV, Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Dokument gem. ABBergV, Arbeits- und Sicherheitspläne gem. DGUV-Regel 101-004 bzw. TRGS 524 sowie gem. DGUV-I 201-027
- Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination gem. BaustellV
- Koordination gem. DGUV Regel 101-004 „Kontaminierte Bereiche“ bzw. TRGS 524
- Arbeits- und Sicherheitskoordination im Rahmen der Kampfmittelräumung (DGUV-I 201-027)
- Unternehmeraufsichtsperson gem. BBergG
In unserem Hause stehen für diese Aufgaben Fachleute mit folgenden Qualifikationen bzw. Zertifizierungen zur Verfügung:
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinatoren gem. BaustellV
- Koordinatoren gem. DGUV-Regel 101-004 „Kontaminierte Bereiche“ (ehem. BGR 128) bzw. TRGS 524
- Aufsichtführender bei Schneid-, Schweiß- und artverwandten Arbeiten (Feuerarbeiten)
- Befähigungsscheininhaber § 20 SprengG (u.A. mit Fachkunde “Chemische Kampfstoffe”)
Darüber hinaus sind alle Beschäftigten als „Erst-Helfer“ ausgebildet.