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Fachbauleitung, örtliche Bauüberwachung, Bauoberleitung

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Unter diesem Leitspruch, ergänzt um den Halbsatz „auf Basis einer vertrauensvollen Zusammenarbeit aller Projektbeteiligten im Sinne der Sache“, könnten aus unserer Sicht die Tätigkeiten der Örtlichen Bauüberwachung und Bauoberleitung sowie der Fachbauleitung (i.S. einer “Fachbauüberwachung”) zusammengefasst werden.

Die Tätigkeiten der Örtlichen Bauüberwachung und Bauoberleitung werden in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) umfassend beschrieben. Das von uns dafür eingesetzte Personal war zumeist im Planungs- und Ausschreibungsprozess umfassend eingebunden und kennt daher den Bauvertrag im Detail. Daneben verfügt unser Personal über umfangreiche baupraktische Kenntnisse, um die Eignung von Arbeitsabläufen für den Projektfortschritt und Möglichkeiten der eingesetzten Bautechnik umfassend bewerten zu können.

Ein ausgeprägtes Qualitäts- und Kostenbewusstsein zusammen mit vertieften Kenntnissen im Vertragsrecht kennzeichnet unsere Mitarbeiter in den Funktionen der Örtlichen Bauüberwachung und Bauoberleitung. Gepaart mit einem intensiven Einsatz für die Belange des AG amortisieren sich die Aufwendungen für den Vorhabenträger nach unseren Erfahrungen zumeist schon nach kurzer Zeit.

Fachbauleitungen kommen in unseren Projekten hauptsächlich in der Übernahme von Ingenieurleistungen in der Kampfmittelräumung zum Einsatz. Die Funktion übernehmen eigene Mitarbeiter (im Unternehmen nach § 21 SprengG entsprechend § 19 Abs. 1 Nr. 3 SprengG bestellt) mit Befähigungsschein § 20 SprengG mit Fachkundenachweis für den Umgang mit Fundmunition zur Kampfmittelbeseitigung („Fachkundige Munition“). Damit sind wir befähigt und befugt, entsprechende Tätigkeiten zu beaufsichtigen und können unseren Auftraggebern auch hier die erforderliche Fachkompetenz zur Seite stellen.