Fachgutachterliche Unterstützung in Streitfällen
Im Rahmen jeder wirtschaftlichen Aktivität kann es zwischen den Beteiligten zu Streitfällen kommen. Diese Streitfälle können hervorgerufen werden durch Differenzen bzw. Meinungsverschiedenheiten, die sich nicht gütlich bzw. einvernehmlich allein zwischen den Beteiligten regeln lassen.
In der jüngeren Vergangenheit hat unser Haus fachgutachterliche Unterstützung für die Beteiligten bzw. deren anwaltliche Vertretung in vielfältigen Konstellationen in gerichtlichen wie auch vor- oder außergerichtlichen Verfahren geleistet. Die Verfahren hatten beispielsweise folgende Inhalte:
- vergaberechtliche Streitfälle,
- Differenzen zwischen AG/Bauherrn und Auftragnehmer in fachtechnischen und abrechnungstechnischen Fragestellungen,
- Mängel oder Schäden an Bauwerken, die erst nach der Bauabnahme feststellbar waren,
- Differenzen zwischen Vorhabenträger und Genehmigungsbehörde bei der Ausgestaltung und/oder Interpretation von Genehmigungen,
- Differenzen zwischen Anlagenbetreiber und Dritten bezüglich evtl. Schädigungen und Regressforderungen,
- Differenzen zwischen Anlagenbetreiber und Behörde bezüglich evtl. Verstöße gegen gesetzliche Regelungen.
Wir können die Verfahrensbeteiligten bzw. deren anwaltliche Vertretung durch fachgutachterliche Beratung und Stellungnahmen unterstützen. Die hohe Qualität der Unterstützung resultiert hierbei aus:
- einem umfassenden und fundierten Fachwissen bezüglich der fachgesetzlichen Regelungen,
- der Aufbereitung komplexer fachlicher und technischer Sachverhalte in eine auch für fachlich-technische Laien verständliche Form,
- fachlich-technisch geprägte Bewertung der Sachverhalte,
- Konzentration auf verfahrens- bzw. entscheidungsrelevante Kernpunkte.
Das Spannungsfeld zwischen den Beteiligten in diesen Verfahren ist uns durch die bisherigen Bearbeitungen für Mandanten aus Behörden, öffentlicher Hand und der Privatwirtschaft, unterstützt durch gestalterische Mitwirkung in Verbänden und Institutionen, bekannt.
Maxime unserer Planungen und unserer Funktionswahrnehmung in der Örtlichen Bauüberwachung und Bauoberleitung ist es, durch eine fachlich und rechtlich einwandfreie Aufgabenwahrnehmung und eine aktive Förderung eines fairen Umgangs aller Projektbeteiligten miteinander von vorneherein zur Konfliktvermeidung bzw. Konfliktminimierung beizutragen.